Der Generaldirektor der öffentlichen Sicherheit, Michael Sika,
wünscht sich zur Erfassung von Sexualtätern eine genetische
Datenbank - auch "DNA-Datenbank" genannt. Laut Polizei neigen
etwa 80 Prozent aller Sittlichkeitstäter zur Wiederholung ihrer Verbrechen.
Der Sinn einer DNA-Datenbank liegt in der genetischen Verschiedenheit
aller Lebewesen. Es gibt auf der Erde keine zwei Organismen, die einander
völlig gleichen. Dies gilt auch für uns Menschen. Wir haben
unterschiedliche Haarfarben, Augenfarben und Blutgruppen. Diese erblich
festgelegten Merkmale und tausende andere auch unterscheiden sich von
Mensch zu Mensch in typischer Weise. Die meisten Unterschiede sind, wie
z.B. die Blutgruppen, äußerlich gar nicht sichtbar.
In den Sechzigerjahren erkannten amerikanische Biologen durch Vergleich
von Stoffwechselenzymen erstmals das riesige Ausmaß der genetischen
Vielfalt. Zu Beginn der Siebzigerjahre lernten die Biologen mit Hilfe
gentechnischer Methoden schließlich, die Gene eines Lebewesens zu
analysieren und systematisch zu erfassen. Da alle Gene in allen Körperzellen
enthalten sind, kann man mit Hilfe gentechnischer Methoden aus winzigsten
Proben wie etwa Bluttropfen, Haarwurzeln oder Sperma komplette genetische
Informationen erhalten.
Die Polizei wünscht nun, daß von jedem einmal straffällig
gewordenen Gewalttäter ein genetischer "Fingerabdruck"
genommen wird. Die Erbanlagen eines vorbestraften Gewalttäters sollen
dabei analysiert und elektronisch dokumentiert werden. Sollte ein Verbrecher
rückfällig werden und am Tatort winzigste biologische Spuren
hinterlassen, so könnte mit Hilfe der genetischen Datenbank eine
Zuordnung des Täters vorgenommen werden.
Es besteht die Möglichkeit, daß mit Hilfe genetischer Datenbanken
die kriminalistische Aufklärungsrate und in der Folge die Abschreckung
für sexuelle Gewaltverbrecher gesteigert werden könnte. Die
entscheidende Frage dabei ist nicht, wie viel diese Innovation kostet.
Die entscheidende Frage lautet: Was ist unserer Gesellschaft eine höhere
Aufklärungsrate im Bereich sexueller Gewaltverbrechen wert?
Die Forderung der Polizei klingt somit plausibel. Die Sache hat jedoch
einen Haken. Wenn die Polizei eine genetische Datenbank aufbauen und evident
halten kann, dann hat sie Zugang zu äußerst sensiblen persönlichen
Daten, die bisher nur Ärzten und Krankenkassen zugänglich waren.
Wenn daher eine genetische Datenbank für Fahndungszwecke eingerichtet
werden sollte, so muß der Gesetzgeber zu allererst dafür sorgen,
daß die gespeicherten Daten nur ganz wenigen autorisierten Personen
zugänglich sein können. Weiters sollte die Führung und
der Betrieb der Datenbank einer permanenten Kontrolle von außen,
etwa einer richterlichen oder parlamentarischen Kommission, unterliegen.
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