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19. April 2024


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DNA-DATENBANKEN

Der Generaldirektor der öffentlichen Sicherheit, Michael Sika, wünscht sich zur Erfassung von Sexualtätern eine genetische Datenbank - auch "DNA-Datenbank" genannt. Laut Polizei neigen etwa 80 Prozent aller Sittlichkeitstäter zur Wiederholung ihrer Verbrechen. Der Sinn einer DNA-Datenbank liegt in der genetischen Verschiedenheit aller Lebewesen. Es gibt auf der Erde keine zwei Organismen, die einander völlig gleichen. Dies gilt auch für uns Menschen. Wir haben unterschiedliche Haarfarben, Augenfarben und Blutgruppen. Diese erblich festgelegten Merkmale und tausende andere auch unterscheiden sich von Mensch zu Mensch in typischer Weise. Die meisten Unterschiede sind, wie z.B. die Blutgruppen, äußerlich gar nicht sichtbar.

In den Sechzigerjahren erkannten amerikanische Biologen durch Vergleich von Stoffwechselenzymen erstmals das riesige Ausmaß der genetischen Vielfalt. Zu Beginn der Siebzigerjahre lernten die Biologen mit Hilfe gentechnischer Methoden schließlich, die Gene eines Lebewesens zu analysieren und systematisch zu erfassen. Da alle Gene in allen Körperzellen enthalten sind, kann man mit Hilfe gentechnischer Methoden aus winzigsten Proben wie etwa Bluttropfen, Haarwurzeln oder Sperma komplette genetische Informationen erhalten.

Die Polizei wünscht nun, daß von jedem einmal straffällig gewordenen Gewalttäter ein genetischer "Fingerabdruck" genommen wird. Die Erbanlagen eines vorbestraften Gewalttäters sollen dabei analysiert und elektronisch dokumentiert werden. Sollte ein Verbrecher rückfällig werden und am Tatort winzigste biologische Spuren hinterlassen, so könnte mit Hilfe der genetischen Datenbank eine Zuordnung des Täters vorgenommen werden.

Es besteht die Möglichkeit, daß mit Hilfe genetischer Datenbanken die kriminalistische Aufklärungsrate und in der Folge die Abschreckung für sexuelle Gewaltverbrecher gesteigert werden könnte. Die entscheidende Frage dabei ist nicht, wie viel diese Innovation kostet. Die entscheidende Frage lautet: Was ist unserer Gesellschaft eine höhere Aufklärungsrate im Bereich sexueller Gewaltverbrechen wert?

Die Forderung der Polizei klingt somit plausibel. Die Sache hat jedoch einen Haken. Wenn die Polizei eine genetische Datenbank aufbauen und evident halten kann, dann hat sie Zugang zu äußerst sensiblen persönlichen Daten, die bisher nur Ärzten und Krankenkassen zugänglich waren. Wenn daher eine genetische Datenbank für Fahndungszwecke eingerichtet werden sollte, so muß der Gesetzgeber zu allererst dafür sorgen, daß die gespeicherten Daten nur ganz wenigen autorisierten Personen zugänglich sein können. Weiters sollte die Führung und der Betrieb der Datenbank einer permanenten Kontrolle von außen, etwa einer richterlichen oder parlamentarischen Kommission, unterliegen.

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© 1996 Rudolf Öller, Bregenz


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Verlag novum, Zürich. ISBN 978-3-99130-025-0

"Wir waren eine großartige Bande von Stammtischbrüdern an der deutsch-österreichischen Grenze, auch zwei Stammtischschwestern waren dabei. Wir pfiffen auf alle Corona-Bestimmungen und trafen uns an jedem Freitag – eine verschworene Truppe, fast schon ein Dream Team. Drink Team trifft es allerdings besser. Voll Hoffnung starteten wir ins Coronajahr 2020, am Ende wurde es eine teils fröhliche, teils depressive Reise in den kollektiven Tod."

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