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Die menschliche Freiheit besteht lediglich darin, dass sich die Menschen ihres Wollens bewußt und der Ursachen, von denen sie bestimmt werden, unbewußt sind.
(Baruch de Spinoza)


29. März 2024


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ORGANSPENDER


Der niederländische Sender BNN strahlte kürzlich eine Sendung aus, die bereits im Vorfeld heftige Kritik provoziert hatte. Eine angeblich todkranke Patientin versteigerte ihre Niere an potentielle Empfänger. In letzter Minute wurde verkündet, dass die Nierenspenderin eine Schauspielerin ist. Nur die drei Kranken waren echt. "Wir werden hier keine Niere vergeben, das geht selbst uns zu weit." sagte Moderator Patrick Lodiers noch während der Sendung, die nach Aussage von BNN auf die prekäre Lage am Spendermarkt aufmerksam machen sollte. Die ganze Geschichte hat einen tragischen Hintergrund. BNN-Gründer Bart de Graaff war vor fünf Jahren gestorben, nachdem er jahrelang vergeblich auf eine Spenderniere gewartet hatte. Aus diesem Grunde verteidigte der Sender die Show gegen jede Kritik. Nicht die Sendung sei grausam, sondern "das wirkliche Leben".

Es gibt unterschiedliche Bestimmungen über Organentnahmen. Österreich hat eine der liberalsten Regelungen der Welt, hier ist prinzipiell jeder Bürger ein potentieller Organspender, außer er erklärt einen Widerspruch. Dafür ist ein Widerspruchsregister eingerichtet, in das man sich eintragen lassen kann. Es ist auch möglich, einen speziellen Ausweis bei sich zu tragen. Wenn trotz eines fehlenden Widerspruchs eine Intervention durch Angehörige erfolgt, dann besteht kein Transplantationsteam auf einer Organentnahme. Es bleibt eine Ermessensangelegenheit. Diese Widerspruchslösung gibt es nur in wenigen Ländern.

Die Zahl der Spenderorgane in Europa ist ein Spiegel der jeweiligen Rechtslage. Spanien ist mit 27 Spendeorganen pro einer Million Einwohner die Nummer eins in Europa, dicht gefolgt von Österreich mit 24 Organen. Andere Länder wie Holland oder Deutschland liegen weit abgeschlagen. Dort ist die so genannte Zustimmungslösung gültig. Um Spender zu sein, muss man definitiv mit einer Entnahme einverstanden sein, denn manche Menschen haben Angst, dass Organe noch vor ihrem Tode entnommen werden könnten. Maßgeblich für die Todesbestimmung ist die Feststellung des Hirntodes. Ein Mensch ist tot, wenn das Gehirn mit Sicherheit irreversibel geschädigt ist, die Hirnfunktionen völlig erloschen sind (über 6 Stunden Null-Linien am EEG), keine Spontanatmung ohne maschinelle Unterstützung erfolgt und mehrere andere Merkmale feststellbar sind.

Lebendspenden sind nur unter Verwandten erlaubt, damit soll ein Organhandel unterbunden werden. Die absurdeste Transplantationswelt gibt es in China mit seinem berüchtigten Organhandel exekutierter Menschen. Es ist zu hoffen, dass es bald zu internationalen Regelungen kommt, wobei die österreichische Lösung als vorbildlich gelten kann.




© 2007 Rudolf Öller, Bregenz


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Silvia liest

Rudolf Oeller:

"Theke, Antitheke, Syntheke"
(Thriller über eine tragikomische Stammtischrunde auf dem Weg in den Tod)
Verlag novum, Zürich. ISBN 978-3-99130-025-0

"Wir waren eine großartige Bande von Stammtischbrüdern an der deutsch-österreichischen Grenze, auch zwei Stammtischschwestern waren dabei. Wir pfiffen auf alle Corona-Bestimmungen und trafen uns an jedem Freitag – eine verschworene Truppe, fast schon ein Dream Team. Drink Team trifft es allerdings besser. Voll Hoffnung starteten wir ins Coronajahr 2020, am Ende wurde es eine teils fröhliche, teils depressive Reise in den kollektiven Tod."

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