Der niederländische Sender BNN strahlte kürzlich eine Sendung
aus, die bereits im Vorfeld heftige Kritik provoziert hatte. Eine angeblich
todkranke Patientin versteigerte ihre Niere an potentielle Empfänger.
In letzter Minute wurde verkündet, dass die Nierenspenderin eine
Schauspielerin ist. Nur die drei Kranken waren echt. "Wir werden
hier keine Niere vergeben, das geht selbst uns zu weit." sagte
Moderator Patrick Lodiers noch während der Sendung, die nach Aussage
von BNN auf die prekäre Lage am Spendermarkt aufmerksam machen
sollte. Die ganze Geschichte hat einen tragischen Hintergrund. BNN-Gründer
Bart de Graaff war vor fünf Jahren gestorben, nachdem er jahrelang
vergeblich auf eine Spenderniere gewartet hatte. Aus diesem Grunde verteidigte
der Sender die Show gegen jede Kritik. Nicht die Sendung sei grausam,
sondern "das wirkliche Leben".
Es gibt unterschiedliche Bestimmungen über Organentnahmen. Österreich
hat eine der liberalsten Regelungen der Welt, hier ist prinzipiell jeder
Bürger ein potentieller Organspender, außer er erklärt
einen Widerspruch. Dafür ist ein Widerspruchsregister eingerichtet,
in das man sich eintragen lassen kann. Es ist auch möglich, einen
speziellen Ausweis bei sich zu tragen. Wenn trotz eines fehlenden Widerspruchs
eine Intervention durch Angehörige erfolgt, dann besteht kein Transplantationsteam
auf einer Organentnahme. Es bleibt eine Ermessensangelegenheit. Diese
Widerspruchslösung gibt es nur in wenigen Ländern.
Die Zahl der Spenderorgane in Europa ist ein Spiegel der jeweiligen
Rechtslage. Spanien ist mit 27 Spendeorganen pro einer Million Einwohner
die Nummer eins in Europa, dicht gefolgt von Österreich mit 24
Organen. Andere Länder wie Holland oder Deutschland liegen weit
abgeschlagen. Dort ist die so genannte Zustimmungslösung gültig.
Um Spender zu sein, muss man definitiv mit einer Entnahme einverstanden
sein, denn manche Menschen haben Angst, dass Organe noch vor ihrem Tode
entnommen werden könnten. Maßgeblich für die Todesbestimmung
ist die Feststellung des Hirntodes. Ein Mensch ist tot, wenn das Gehirn
mit Sicherheit irreversibel geschädigt ist, die Hirnfunktionen
völlig erloschen sind (über 6 Stunden Null-Linien am EEG),
keine Spontanatmung ohne maschinelle Unterstützung erfolgt und
mehrere andere Merkmale feststellbar sind.
Lebendspenden sind nur unter Verwandten erlaubt, damit soll ein Organhandel
unterbunden werden. Die absurdeste Transplantationswelt gibt es in China
mit seinem berüchtigten Organhandel exekutierter Menschen. Es ist
zu hoffen, dass es bald zu internationalen Regelungen kommt, wobei die
österreichische Lösung als vorbildlich gelten kann.