Welt der Naturwissenschaften
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RECHT AUF ALLES? |
Papst Franziskus hat kürzlich einige Äußerungen gemacht, die nicht unwidersprochen bleiben können. Zum Glück gelten die Aussagen des Papstes nur dann als unfehlbar, wenn sie „ex cathedra“ gemacht werden. Wären alle päpstlichen Wortmeldungen unfehlbar, dann hätte die Kirche jetzt ein Problem. Es begann damit, dass Papst Franziskus in einem Film über Homosexuelle sagte, „niemand dürfe ausgegrenzt oder unglücklich gemacht werden." Es ist klar, wen der Papst damit gemeint hat, aber wenn man das Wort „niemand“ weiterdenkt, dann dürfen auch Mörder oder Kinderschänder nicht mehr bestraft werden, denn eine Strafe grenzt sie aus und macht sie unglücklich. Diesen kleinen Denkfehler wollen wir dem Papst verzeihen. Recht auf Kinder Ein größerer Irrtum ist dem Papst jedoch unterlaufen, als er sagte „Homosexuelle haben ein Recht auf Familie“. Er meinte damit ein Recht auf eine eingetragene Partnerschaft oder etwas Ähnliches, aber auch hier hat der Papst nicht zu Ende gedacht, denn Familie ist nur dann Familie, wenn mindestens ein Kind vorhanden ist. Seine Aussage enthält somit auch ein Recht auf Kinder. Es gibt kein Recht auf Kinder, weil weder ein Höchstrichter noch der Papst so ein Recht garantieren kann. Ein Recht auf Kinder ist nirgendwo einklagbar. Glücklich diejenigen, die sich gesunde Nachkommen wünschen und auch welche bekommen. Das ist alles andere als selbstverständlich. Auch dann, wenn eine Frau zum In-vitro-Arzt geht und sich Embryonen implantieren lässt, kann niemand eine Garantie geben, dass nach neun Monaten tatsächlich ein gesundes Kind zur Welt kommen wird. Recht auf Gesundheit Kein Arzt der Welt kann Gesundheit garantieren. Es gibt in den Wohlfahrtsländern ein Recht auf medizinische Versorgung, aber es gibt kein Recht auf Gesundheit. Gäbe es ein Recht auf Gesundheit, dann könnte man jedem Arzt, dem ein Patient stirbt, und jedem Rettungssanitäter, der einen Patienten ohne Erfolg zu reanimieren versucht hat, vor Gericht verklagen. Das kann man nur, wenn grobe Fehler nachzuweisen sind, aber Garantien zu verlangen, ist abwegig. Es gibt auch kein automatisches Recht auf Bildung. Hier gibt es die größten Missverständnisse. Es gibt das Recht, unter bestimmten Voraussetzungen eine bestimmte Bildung zu erwerben, aber dazu müssen die Bildungswilligen Schulen, Vorlesungen, Seminare, Übungen usw. besuchen und natürlich Prüfungen absolvieren. Der Irrtum beim Verlangen nach Recht auf Bildung für alle ist beim Zu-Ende-Denken erkennbar. Genauso könnte man verlangen, jeder habe ein Recht auf eine Olympiamedaille, einen Universitätsabschluss und einen Nobelpreis. Wer ein automatisches Recht aller auf alles verlangt, hört schon beim ersten Logik-Schlagloch zu denken auf. |
© 2020 Rudolf Öller, Bregenz [/2020/roe_2045] |
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